Aufnahmeprüfung für Richter und Parcourschefs

Nächster Termin: 06. Mai 2023 – Erbes-Büdesheim, Anlage Bruno Eidam

 

Die Prüfungsgebühr beträgt 100,- Euro und ist fällig mit der Bewerbung.
Bewerbungsschluss:

Der Weg zum Turnierrichter bzw. Parcourschef
Wenn Sie seit vielen Jahren Turnierreiter oder -fahrer sind und sich darüber hinaus vielleicht auch im Bereich der Reit- und Fahrausbildung auswirken, möglicherweise sogar als Professional von dieser Sparte leben, -kurzum – sich dem Turniersport verschrieben haben, dann sollten Sie überlegen, sich der verantwortungsvollen Aufgabe als Richter zu stellen und damit an herausragender Stelle prägenden Einfluss auf unseren Leistungsport nehmen.


Lassen Sie sich zum Richter oder Parcourschef ausbilden!

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind

Voraussetzungen Richter Reiten
a) Erster Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der dem Pferdesportverband Rheinland-Pfalz angeschlossen ist
b) Vollendung des 21. Lebensjahres; Aufnahme Richteranwärter Vollendung des 18.Lebensjahres
c) Einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
d) Nachweis, dass der Bewerber
– die Prüfung zum Trainer C Reiten/Leistungssport bestanden hat und entweder im Besitz des RA 2 oder
– von entsprechenden Platzierungen der Kl. L in Spring- und Dressur od. Vielseitigkeits-Prüfungen ist oder
– Platzierungen in einer Disziplin der Kl. M hat oder
– die Prüfung zum Trainer A Reiten/Leistungssport bestanden hat oder
– die Prüfung zum Pferdewirt – Fachrichtung Klassische Reitausbildung bestanden hat und mindestens vier Platzierungen in mindestens zwei Disziplinen (registrierte Einzelerfolge in Dressur, Springen oder Vielseitigkeit) in Prüfungen der Klasse A oder mindestens zwei Platzierungen in Klasse L in einer Disziplin nachweisen kann oder
– mindestens 2 Jahre mit der Qualifikation Richter Reiten Vorbereitungsplatz auf der Richterliste der LK geführt wird und innerhalb dieser Zeit bei einer von der LK festgesetzten Zahl von Einsätzen auf dem Vorbereitungsplatz tätig war.
e) Nachweis, dass der Bewerber mit Erfolg an einem Eingangsseminar teilgenommen hat bzw. Pferdewirtschaftsmeister Reiten mit bestandener Zusatzprüfung ist.
f) Nachweis, dass der Bewerber an den von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme in die Richter-Parcourschefliste teilgenommen hat.
g) Nachweis, dass der Bewerber mindestens ein Jahr und höchstens 4 Jahre auf der Richteranwärterliste der LK Rheinland-Pfalz geführt worden ist und innerhalb dieser Zeit einer von der LK festgelegten Zahl von WB/LP als Richteranwärter tätig war.
h) Nachweis eines standardisierten Gutachtens (gemäß Durchführungsbestimmungen)
i) Teilnahme an einem mindestens ein- bis dreitägigen Vorbereitungslehrgang, welcher den Prüfungsmodulen unmittelbar vorausgeht. Die Prüfungsmodule können auch in einem Block durchgeführt werden.
j) Inhaber des Goldenen Reiterabzeichens oder vergleichbarer Qualifikation (mit Empfehlung der zuständigen LK), die an einem Eingangsseminar mit Erfolg teilgenommen haben, können zum Vorbereitungslehrgang und zur anschließenden Prüfung zugelassen werden, wenn sie an einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Richteranwärter tätig waren. Nach bestandener Grundprüfung und der Überprüfung der disziplinspezifischen Aufbauprüfung kann ihnen in ihrer entsprechenden Disziplin direkt die Qualifikation der Kl. SM/DM zuerteilt werden. Auf diese Sonderzulassung besteht kein Rechtsanspruch.

Voraussetzungen Parcourschef Reiten
a) Erster Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der dem Pferdesportverband Rheinland-Pfalz angeschlossen ist
b) Vollendung des 21. Lebensjahres; Aufnahme Parcourschefanwärter Vollendung des 18. Lebensjahres
c) Einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
d) Nachweis, dass der Bewerber
– die Prüfung zum Pferdewirt – Fachrichtung Klassische Reitausbildung
– oder zum Trainer C Reiten/Leistungssport bestanden hat oder
– mindestens in Springprüfungen der Klasse L bzw. Geländeprüfungen der Klasse A platziert war.
e) Nachweis, dass der Bewerber mit Erfolg an einem Eingangsseminar teilgenommen hat
f) Nachweis, dass der Bewerber wenistens ein Jahr und höchstens 4 Jahre auf der Parcourschefanwärterliste der LK Rheinland-Pfalz geführt wird und innerhalb dieser Zeit bei einer von der LK festgelegten Zahl von PLS als Parcourschefassistent tätig war.
g) Teilnahme an einem mindestens zweitägigen Vorbereitungslehrgang, der der Grundprüfung vorausgeht
h) Inhaber des Goldenen Reiterabzeichens oder vergleichbarer Qualifikation (mit Empfehlung der zuständigen LK), die an einem Eingangsseminar mit Erfolg teilgenommen haben, können zum Vorbereitungslehrgang und zur anschließenden Prüfung zugelassen werden, wenn sie an einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Parcourschefassistent tätig waren. Nach bestandener Grundprüfung und der Überprüfung der disziplinspezifischen Aufbauprüfung kann ihnen in ihrer entsprechenden Disziplin direkt die Qualifikation der Kl. SMS zuerteilt werden. Auf diese Sonderzulassung besteht kein Rechtsanspruch.

Über die Zulassung entscheidet die LK.

Aufnahmeprüfung zum Richteranwärter/Parcourschefanwärter
Nehmen Sie Verbindung mit der Geschäftsstelle der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen Rheinland-Pfalz, Riegelgrube 13, 55543 Bad Kreuznach auf und fordern Sie den Fragebogen für die Bewerbung zum Richteranwärter/Parcourschefanwärter an.
Füllen Sie den Fragebogen sorgfältig aus, bemühen Sie sich um lückenlose Nachweise zu ihren Angaben über die reiterliche Laufbahn/Erfolge. Es ist Ihre „Visitenkarte“ und zugleich Grundlage für das persönliche Vorstellungsgespräch (Interview). Bereiten Sie sich entsprechend kritischer Selbsteinschätzung auf die Aufnahmeprüfung vor. Diese besteht aus folgenden Stationen:

a) Vorstellungsgespräch 10-15 Minuten
b) Schriftliche Arbeit über die Themenbereiche
Reitlehre (Bd. 1 der Richtlinien für Reiten und Fahren sollten sicher beherrscht werden)
LPO: Fragen über deren Zweckbestimmung und Gliederung sowie zu Regeln, die Sie als Turnierreiter allgemein und als Teilnehmer in LP Dressur und Springen bis Kl. L kennen müssen.
Reiterliche Organisation auf Landes- und Bundesebene
c) Praktische Prüfung
Bewertung von Einzellektionen aus A- und L-Dressuren, fachliche Stellungnahme und Überprüfung der Fähigkeit, Beobachtungen sprachlich klar und treffend umzusetzen. Fachliche Stellungnahme zu Stilspringprüfungen, Bewerten einzelner Ritte, Kennen der Grundregeln für anforderungsgerechte Hindernis- und Parcoursgestaltung.
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung werden Sie nach Beschluss der LK in die Richter/Parcourschefanwärterliste aufgenommen. Während mindestens einem bis zu drei Jahren haben Sie nun an einer festgelegten Anzahl von PLS und speziellen LP als Richteranwärter zu assistieren bzw. auch schon mitzurichten, an Weiterbildungsmaßnahmen der LK teilzunehmen und sich schließlich der Grundprüfung zum Richter für Dressur- und Springprüfungen Kl. E bis L (DL/SL) zu stellen, analog Regelung gilt für Parcourschefanwärter

Allgemeine Voraussetzungen
Nachfolgend werden einige den gut qualifizierten Richter kennzeichnende persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten aufgezählt, die für die Selbsteinschätzung und Vorbereitung zu beachten sind

Strenge Sachlichkeit und Unparteilichkeit
Verantwortungsfreudigkeit und Zivilcourage
Selbstkontrolle im Sinne von Selbstdisziplin zugunsten objektiver Gerechtigkeit
physische Spannkraft bzw. Belastbarkeit
Innere und äußere Unabhängigkeit in der Wahrnehmung des Richteramtes
Konzentrationsfähigkeit, auch über längere Zeitdauer hinaus
Beobachten, erkennen, vergleichen, unterscheiden und umsetzen können, um die richtige Einordnung und Relation bei der Notengebung zu finden (neben einer gewissen Veranlagung und geistiger Beweglichkeit gehört dazu viel Erfahrung und Routine. Letzte können Sie noch erwerben)
Gutes Reaktionsvermögen und Entscheidungsfreude
Wille zu konstruktiver Zusammenarbeit mit Richterkollegen, Veranstaltern und Funktionären
Sich als Helfer und erfahrener Reiterkamerad für die Reiter verstehen und diesen angemessenes Wohlwollen entgegen zu bringen
Horsemanship zu praktizieren und dazu anzuleiten
Beherrschen der Grundgangarten für die gesamte Materie, insbesondere Kennen der Zusammenhänge in der Reitausbildung für Dressur und Springen bis wenigstens zur Klasse L
Verfügen über einen soliden Erfahrungshintergrund eigener Turnierteilnahme
Kennen der Fachterminologie aus der Reitlehre und dem Turniergeschehen
Verfügen über ein Mindestmaß an reiterlicher Bildung, d.h. Kenntnisse haben über die Entwicklung der klassischen Reitweise in Dressur und Springen im 20. Jahrhundert, wissen, wer die Entwicklung beeinflusst hat, Reiterliches Vorbild -Persönlichkeit – sein, ständig an der eigenen reiterlichen Weiterbildung arbeiten usw.
Grundkenntnisse über die reiterliche Organisation und den Aufbau des Turniersports in der Bundesrepublik haben.

 

Nicht den Mut verlieren, wenn Sie alles bis hierhin gelesen haben!

Manche der genannten Anforderungen sollten Sie auf Anhieb erfüllen, manche können Sie noch erarbeiten und manche werden Sie durch praktische Übung und Erfahrung nach geraumer Zeit zu erfüllen in der Lage sein. Bedenken Sie, dass die Landeskommission, Turnierveranstalter und natürlich Turnierteilnehmer in hohem Maße auf qualifizierten Nachwuchs für das Amt des Turnierrichters angewiesen sind.

Unser Sport braucht Sie!

Bleiben Sie auf lange Sicht aktiv im Turniergeschehen – als Richter! Helfen Sie mit, unserem Turniersport auf der Basis überlieferter und unverrückbarer klassischer Grundsätze für das Reiten und Fahren ein angemessenes Niveau zu erhalten.

 

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle

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