Besondere Bestimmungen 2023             

Auf ihrer letzten Sitzung hat die Landeskommission für Pferdeleitungsprüfungen Rheinland-Pfalz einige Anpassungen der Besonderen Bestimmungen für das Turnierjahr 2023 beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

(7) Leistungsklassen und Teilnahmeberechtigung – Starts in WB
Für Starts in Führzügel- und Reiterwettbewerben wurde die Sonderregelung, dass bis zu drei Reiter je Pferd in diesen WB zugelassen sind und dies als ein Start gilt, begrenzt: ab 2023 sind auch inkl. der Starts in den genannten WB max. sechs Einsätze eines Pferdes je Tag zugelassen.

(8) Inhalt der Ausschreibungen – zusätzliche Gebühren
Mit Einführung der LPO 2018 ist es für Veranstalter grundsätzlich möglich, zusätzliche Gebühren zum Einsatz/Nenngeld zu erheben. Bisher wurden solche Gebühren mit Ausnahme der Corona-Abgabe 2020/2021 von der LK RP nicht genehmigt.
Es wurden zwischenzeitlich jedoch begründete Anträge gestellt, warum Veranstalter eine Zusatzgebühr erheben möchten. Da die LPO das zulässt und es auch in benachbarten Landesverbänden möglich ist, öffnet auch die LK RP einen gewissen Spielraum für die Veranstalter.  Es wurde jedoch eine Obergrenze für zusätzliche Gebühren festgelegt. Diese beträgt für Prüfungen bis Kl. L max. 3 €/Startplatz, für Prüfungen ab Kl. M* max. 5 €/Startplatz.
Nach der Knappheit der Startplätze in den Corona-Jahren 2020 und 2021 haben im Verlauf der vergangenen Saison viele Veranstalter keinen Gebrauch mehr von der max. Erhöhung des Organisationsbeitrags auf 5 €/Startplatz gemacht. Von daher wird abzuwägen sein, inwiefern über diesen Betrag hinaus weitere Gebühren überhaupt von den Teilnehmern getragen und entsprechende Startplätze nachgefragt werden. Die Abwägung und Verantwortung liegt hier sicherlich bei den Veranstaltern, gerne steht ihnen die Geschäftsstelle der LK RP beratend zur Verfügung!

Kostenaufstellung

Entschädigung der Turnierfachleute
Nachdem die Aufwandsentschädigung für den Einsatz von Turnierfachleuten einige Jahre nicht angepasst wurde, hat die LK hier für 2023 eine Erhöhung beschlossen. Der Tagessatz für Richter- und Parcourschefs wurde um jeweils 20 € erhöht, d.h. Richter erhalten bei einer erforderlichen Anwesenheit von bis zu 8 Stunden zukünftig 110 €, bei bis zu 10 Stunden 130 € und Parcourschefs 150 €, zzgl. der bisherigen Verpflegungspauschale von 20 €. Ein geplanter Einsatz der Richter von über 10 Stunden ist auch in Zukunft in RLP nicht vorgesehen und wird anhand der Zeiteinteilungen überprüft. Sollte dies dennoch in Ausnahmefällen, z.B. aufgrund zeitlicher Verzögerungen vor Ort, vorkommen, sind als Orientierung für die Abrechnung grundsätzlich 25 € je weiterer Stunde vorgesehen.

An der Reisekostenentschädigung von 0,30 € je Km wurde zunächst festgehalten. Sollte jedoch eine Änderung der steuerlichen Bewertung von Reisekosten stattfinden, wurde eine entsprechende Anpassung vorbehalten.

Veröffentlichung der Ausschreibung
Neben der bisherigen Veröffentlichung der kompletten Ausschreibung im Pferdesport-Journal ist es zukünftig möglich, alternativ lediglich eine Kurzversion der Ausschreibung zu einem reduzierten Betrag von pauschal 30 € zu veröffentlichen.

Sonderprüfungen
Die Gebühren für die Abzeichen wurden angepasst, so dass hier nicht mehr zwischen den Disziplinen unterschieden wird. Die Abzeichen 10 bis 6 kosten dann 10 € und für die Abzeichen 5 bis 1 werden auch im Fahren (zzgl. KFS A), Voltigieren und Longieren 20 € berechnet. Die Genehmigungsgebühren bleiben unverändert.

PSV RP

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