Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde kommt 2023 – Unterstützung durch TSK Rheinland-Pfalz

Fulda (fn-press). Bei den Jahrestagungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) tagen vor der Mitgliederversammlung regelmäßig auch die Beiräte der Bereiche Sport, Zucht und Persönliche Mitglieder. Eines der zentralen Themen im Beirat Sport war die Einführung einer Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde. Der Beirat Sport hat diese zum 1. Januar 2023 beschlossen.

In Folge des Herpesvirus-Ausbruchs bei einem internationalen Turnier in Valencia waren im Frühjahr 2021 insgesamt 18 Pferde aus verschiedenen Nationen gestorben. Rufe nach der Einführung einer Impfpflicht gegen das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) wurden laut. Der Beirat Sport diskutierte die Vor- und Nachteile einer Impfpflicht. Die Argumente legte FN-Veterinärin Dr. Enrica Zumnorde-Mertens dar:

Das Hauptziel der Impfung ist es, die Virusausscheidung in einem Bestand zu senken. Die Impfung kann jedoch nicht das einzelne Pferd vor einer Infektion und Erkrankung schützen. Sie ist auch weniger effektiv, wenn geimpfte und ungeimpfte Pferde zusammen gehalten werden. Sie ist aber dann besonders sinnvoll, wenn alle Pferde in einem Bestand geimpft sind, denn dadurch sinkt die Menge der ausgeschiedenen Viren, da geimpfte Pferde weniger Viren ausscheiden. Wenn weniger Viren kursieren, sinkt das Risiko der Krankheitsübertragung. Bei jeder Impfung besteht natürlich das Risiko einer Impfnebenwirkung. Dennoch überwiegen mehrheitlich die Vorteile der Impfung gegen EHV-1.

Nach Informationen der FN gibt es derzeit Impfstoffe von drei Herstellern auf dem Markt. Alle drei Impfstoffe wirken gegen EHV-1, das eine fiebrige Erkrankung der oberen Atemwege hervorrufen kann. In selteneren Fällen kommt es zu der neurologischen Verlaufsform sowie bei Zuchtstuten zu Aborten oder zur Geburt lebensschwacher Fohlen. Alle Hersteller haben signalisiert, den erwarteten Bedarf an Impfstoff decken zu können. Jedoch besteht bei der Herstellung von Impfstoffen immer ein gewisses Risiko, dass es zu Engpässen kommt, wie am Beispiel Corona-Impfstoff zu sehen ist. Deshalb wird das Jahr 2022 als Übergangsjahr genutzt, um einen ausreichenden Vorlauf zu gewährleisten. So kann einerseits genügend Impfstoff produziert werden, andererseits erhalten alle Turnierreiter*innen die Chance, ihre Turnierpferde mit ausreichendem Vorlauf impfen zu lassen. Nach erfolgter Grundimmunisierung in bestimmten Zeitabständen werden halbjährliche Auffrischungsimpfungen analog zur Influenza-Impfung erforderlich.

Die Impfpflicht für Turnierpferde tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Umfassende Informationen zur Impfpflicht ab Januar 2023 und zum Übergangsjahr 2022 wird die FN zeitnah über ihre Homepage veröffentlichen: https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung

 

Unterstützung für Pferdehalter durch Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz

Die Tierseuchenkassen Rheinland-Pfalz hat in ihrer letzten Vertreterversammlung beschlossen, die Impfung von Pferden gegen das Equine Herpesvirus zu unterstützen.

Bei der Unterstützung der Impfung gegen EHV ist der Tierarzt, der die Pferde impft, antragsberechtigt und bekommt die Beihilfe ausbezahlt, weil die Tierseuchenkasse
nach EU-Vorgaben nach wie vor Beihilfen – mit Ausnahme derer für tote Tiere – nur an den „Dienstleister“ auszahlen darf. Der Tierarzt wird im Bescheid darauf hingewiesen, dass er den Zuschuss von 10 € nicht berechnen darf oder dem Pferdebesitzer zurückerstatten muss.

Die Tierseuchenkasse hat für die Impftierärzte wie beim West-Nil-Fieber für die EHV-Impfbeihilfe die Möglichkeit geschaffen, den Impfzuschuss über ihr Web-Portal für dort registrierte Pferdehalter zu beantragen.
Voraussetzung für die Unterstützung ist natürlich, dass der Tierhalter für sein Pferd den Tierseuchenkassenbeitrag gezahlt hat und den Generalantrag zu Beihilfen (auf der Homepage der TSK verfügbar) gestellt hat.
www.tierseuchenkasse-rlp.de

PSV RP

X