Auf Anfrage der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Bedeutung des Verkehrszeichens 257-51 (Verbot für Reiter) klargestellt. Demnach schließt das „Verbot für Reiten“ nicht das Verbot des Führens mit ein: „Zur Frage, ob Zeichen 257-51 (Verbot für Reiter) auch ein Verbot des Führens von Pferden beinhaltet, wurden die Länder um schriftliche Stellungnahme […] Continue Reading
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