Der Wolf in Rheinland-Pfalz

Die Rückkehr des Wolfes ist bundesweit bereits seit Jahren ein viel und sehr emotional diskutiertes Thema. Nachdem im Jahr 2000 erste Wolfswelpen in Sachsen geboren wurden, hat sich der Bestand in Deutschland gem. Hochrechnungen inzwischen auf rund 1.500 bis 2.000 Tiere erhöht.

Auch nach Rheinland-Pfalz ist der Wolf eingewandert, so dass im Jahr 2018 zunächst das Präventionsgebiet Westerwald ausgewiesen wurde. Dem folgten 2019 die Pufferzone der Verbandsgemeinden Prüm, Gerolstein und Adenau sowie 2020 das Präventionsgebiet Westeifel, 2021 das Präventionsgebiet Taunus und zuletzt 2023 das Präventionsgebiet Westlicher Hunsrück. Die Ausweisung eines Präventionsgebietes erfolgt durch das Ministerium bei Nachweis eines oder mehrerer standorttreuer Wölfe. Ansprechpartner für Nachweise ist das Koordinationszentrum für Luchs und Wolf (KLUWO) der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF).  Mit der Ausweisung des Präventionsgebiets eröffnen sich für die Nutztierhalterinnen und -halter in der Region Möglichkeiten der Förderung von Präventionsmaßnahmen. Das bedeutet, dass zum Beispiel wolfabweisende Zäune mit bis zu 100 Prozent zukünftig gefördert werden können. Förderanträge können beim KLUWO gestellt werden.

Insbesondere im Westerwald in den Landkreisen Altenkirchen und Neuwied (sowie darüber hinaus im benachbarten NRW) wurden in den letzten beiden Jahren zahlreiche Nutztierrisse durch Wölfe registriert, die größtenteils dem „Leuscheider Rudel“ zugeordnet werden konnten. Nachweise und einzelne Risse gab es auch in den Landkreisen Bitburg/Prüm, Birkenfeld, Rhein-Lahn-Kreis, Bernkastel-Wittlich und Cochem-Zell. 2021/2022 kamen in RLP über 100 Nutztiere zu Schaden.

Auch wenn die Risse bisher überwiegend Schafe sowie Dam-, Reh- und Muffelwild betrafen, sind die Pferdehalter in RLP mehr als verunsichert und schwer besorgt um ihre Tiere. Verstärkt wird dies verständlicherweise durch eine steigende Zahl an Übergriffen und Rissen auf Ponys und Pferde in den benachbarten Bundesländern.
In den Präventionsgebieten werden geeignete Schutzmaßnahmen, z.B. die Errichtung wolfssicherer Einzäunungen, gefördert. Jedoch sind Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf lediglich für Schaf-/Ziegenhaltungen, Gehegewild, Lamas und Alpakas förderfähig. Für Pferde (sowie Rinder und Esel) gilt dies nur bis zu einem Alter von 1 Jahr. In NRW wurde dies nach Rissen an Pferden entsprechen für alle Altersklassen ausgeweitet. Auch in RLP wird die Diskussion insb. im Hinblick auf Ponys weitergeführt.

Auch wenn die Bemühungen um Förderungen von Schutzmaßnahmen absolut zu begrüßen sind, vertritt die FN als Bundesverband und auch der PSVRP gemeinsam mit den anderen Landespferdesportverbänden die Position, dass gegen die Rückkehr des Wolfes als bedrohtes Tier grundsätzlich nichts einzuwenden ist, diese jedoch nicht auf Kosten von Haus- und Weidetieren geschehen darf. Daher beteiligt sich die FN gemeinsam mit anderen Interessenvertretern im  Aktionsbündnis Forum Natur an der Erstellung eines wissenschaftlich fundierten Handlungsleitfadens sowie der Entwicklung eines Entnahmemodells mit gleichzeitiger Bestandssicherung.

Der Handlungsleitfaden wurde zuletzt im Januar 2022 überarbeitet.

RLP-Hotline für Meldung von Sichtungen/Rissen/auffälligen Situationen:
Telefon 06306 911199 Meldungen möglichst umgehend!!

Durchführung der amtlichen Begutachtung toter Nutztiere mit Verdacht auf Beteiligung von Wolf oder Luchs

Termine:

Donnerstag, 14. März 2024, 16.30 bis 18 Uhr
Online-Veranstaltung: Was passt zusammen? Wahl des richtigen Zaunzubehörs für funktionstüchtige elektrifizierte Herdenschutzzäune
Information und Anmeldung: www.herdenschutz.dvl.org/veranstaltungen

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