Ausbildung zum Richter Vorbereitungsplatz Reiten

Die Ausbildung zum Richter Vorbereitungsplatz wurde 2020 in die Ausbildungsprüfungsordnung aufgenommen und stellt die besonderen Anforderungen an die Tätigkeit des aufsichtsführenden den Richters auf dem Vorbereitungsplatz in den Mittelpunkt.

Eingangsseminar / Aufnahmeprüfung

Samstag, 25. Mai 2024
RSG Barbarossa Kaiserslautern
09.00 bis ca. 16.00 Uhr

Kosten: 120 € pro Teilnehmer (Verpflegung vor Ort auf eigene Rechnung)

Referenten/Prüfer: Anja Lilienthal, Bruno Eidam und Martin Kröninger

mind. 6 Teilnehmer

Anmeldung bis zum 16. Mai 2024 an holzer@pferdesportverband-rlp.de (mit Dokument „Bewerbung und Anmeldung Eingangsseminar“)

Grundvoraussetzungen:

  • erster Wohnsitz in Rheinland-Pfalz
  • Mitgliedschaft in einem dem PSV Rheinland-Pfalz angeschlossenen Pferdesportverein
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nicht älter als 6 Monate

Fachliche Voraussetzungen:

Die fachlichen Voraussetzungen können über verschiedene Wege erfüllt werden:

  • Bestandene Prüfung zum Richteranwärter Reiten
    oder
    o
  • Bestandene Prüfung zum Trainer C Reiten/Leistungssport und
    – entweder Besitz des RA 2 (auch disziplinspezifisch) oder
    – mind. 4 Platzierungen in Kl. A in mind. 2 Disziplinen (Dressur, Springen, Vielseitigkeit) oder
    – mind. 2 Platzierungen in Kl. L in einer Disziplin
    oder
    o
  •  Besitz des RA 2 und Platzierungen der Kl. L in Dressur- und Spring oder Vielseitigkeitsprüfungen
    oder
    o
  • Platzierungen in einer Disziplin der Kl. M
    oder
    o
  • Bestandene Prüfung zum Trainer A Reiten/Leistungssport
    oder
    o
  • Bestandene Prüfung zum Pferdewirt – Fachrichtung klassische Reitausbildung und
    – mind. 4 Platzierungen in Kl. A in mind. 2 Disziplinen (Dressur, Springen, Vielseitigkeit) oder
    – mind. 2 Platzierungen in Kl. L in einer Disziplin (Dressur, Springen, Vielseitigkeit)

Persönliche Voraussetzungen:

Für die Ausbildung zum Turniersachverständigen und für den späteren Einsatz im Pferdesport sind neben den fachlichen Voraussetzungen auch einige persönliche Eigenschaften notwendig, um motiviert und souverän die Aufgaben zu erfüllen.
Dazu gehören für den Richter auf dem Vorbereitungsplatz u.a. Verantwortungsfreude, Durchsetzungsvermögen, Sachlichkeit und Objektivität, Teamfähigkeit und Horsemanship praktizieren und dazu anleiten sowie reiterliches Vorbild sein.

Die erfolgreiche Teilnahme am Eingangsseminar ist Voraussetzung für die Aufnahme auf die Richteranwärterliste und somit der Beginn der offiziellen Richterausbildung.
Im Eingangsseminar soll die fachliche und persönliche Eignung der Teilnehmer festgestellt werden und darüber hinaus eine individuelle Beratung über Möglichkeiten der Richter-/Parcourscheflaufbahn erfolgen.

Das Eingangsseminar entfällt für Kandidaten, die die Aufnahmeprüfung für Richteranwärter bereits bestanden haben. Sie können nach Bewerbung bei der LK RP direkt mit der Ausbildung starten.

Folgende Inhalte bzw. Prüfungsteile sind zu absolvieren:

Vorstellungsgespräch

persönlicher Austausch ca. 10-15 Minuten

Schriftliche Arbeit

Mit den Themenbereichen:

  • Reitlehre
    Richtlinien Reiten und Fahren Bd. 1 sollten beherrscht werden
  • LPO
    -Fragen zur Zweckbestimmung und grundsätzlichen Gliederung
    – Regeln die Turnierreiter/Teilnehmer in LP Dressur und Springen bis Kl. L kennen müssen
  • Organisation des Pferdesports auf Landes-/Bundesebene

Praktische Prüfung

  • Bewertung von Pferden in der Prüfungsvorbereitung Dressur/Springen bis Kl. L
    – fachliche Stellungnahme und Einschätzung
  •  Kennen der Grundregeln für anforderungsgerechten Hindernisaufbau

Nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung erfolgt die Aufnahme auf die Richteranwärterliste Vorbereitungsplatz der LK RP.
Die Dauer der Anwärtertätigkeit ist auf 4 Jahre begrenzt und kann nur auf Antrag an die LK verlängert werden.

Zum Nachweis der Einsätze während der Richteranwärterzeit erhalten dieRichteranwärter Vorbereitungsplatz einen Testatbogen, der am Ende des Jahres an die LK-Geschäftsstelle zu senden ist. Es sind folgende Einsätze nachzuweisen, um für die Prüfung zugelassen werden zu können:

Testate:

  • mind. 1 jährige Tätigkeit als Richteranwärter Vorbereitungsplatz (max. 4 Jahre)
  • Assistenz Vorbereitungsplatz bei mind. 5 Dressur-WB/LP
  • Assistenz Vorbereitungsplatz bei mind. 5 Spring- und/oder Gelände-WB/LP
  • Parcourschefassistenz ganztägig bei mind. 1 kompletten PLS (Wochenende)
  • zusätzlich mind. zweimalige ganztätige Assistenz bei Aufsicht Vorbereitungsplatz

Die Nachweise müssen auf mind. 5 verschiedenen PLS erbracht werdenl.

Fortbildung:

  • jährlich mind. 1 Fortbildung für Richter-/Richteranwärter

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Richter Vorbereitungsplatz Reiten sind die Vollendung des 21. Lebensjahres sowie die Vorlage der unter dem Punkt „Ausbildung“ geforderten Testate. Darüber hinaus ist unmittelbar vor der Prüfung ein mind. 1-tägiger Vorbereitungslehrgang zu absolvieren.

 

Die Grundprüfung findet in folgenden Fächern statt:

LPO

insbesondere

  • allgemeine Ausrüstungsvoraussetzungem
  • Tierschutz
  • Ausrüstungsbestimmungen der Disziplinen Dressur, Springen, Gelände
  • Aufsicht Vorbereitungsplatz
  • Pferdekontrollen und Medikationskontrollen
  • Konfliktmanagement

Praxis

Praktische Handhabung auf dem Vorbereitungsplatz

  • zulässige Aufbauarten
  • Organisation und Infrastruktur Vorbereitungsplatz
  • Reitlehre: Anwendung des Kriterienkatalogs
X