Besondere Bestimmungen
der Landeskommission Rheinland-Pfalz
Jede Landeskommission kann für ihren Zuständigkeitsbereich Besondere Bestimmungen erlassen, die dem Sinn und Zweck der LPO entsprechen.
Jede Landeskommission kann für ihren Zuständigkeitsbereich Besondere Bestimmungen erlassen, die dem Sinn und Zweck der LPO entsprechen.