Besondere Bestimmungen 2017 – Neuerungen für Turnierveranstalter

Auf ihrer Sitzung am 21. November 2016 hat die Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen Rheinland-Pfalz Änderungen der Besonderen Bestimmungen beschlossen, die am 01. Januar 2017 in Kraft treten. Zwei Punkte sind hierbei insbesondere auch für Turnierveranstalter bei der Erstellung ihrer Ausschreibungen für die kommende Turniersaison wichtig.
Anwesenheit Hufschmied
Wie bereits im benachbarten Landesverband Hessen und auch in Rheinland-Pfalz bisher für reine Dressur- und Voltigierturniere angewendet, wird das Pilotprojekt im Ausblick auf die neue LPO 2018 ausgeweitet. Das heißt, bei PLS ohne Gelände-LP kann zukünftig auf die Anwesenheit/schnellste Einsatzbereitschaft eines Hufschmieds verzichtet werden. Ein entsprechender Hinweis muss dann sowohl der Ausschreibung als auch der Zeiteinteilung zu entnehmen sein.

 

Maximale Nennungszahlen
Da auch in Rheinland-Pfalz Turniere mit begrenzten Nennungszahlen vermehrt ausgeschrieben werden, wurden für das Jahr 2017 Rahmenbedingungen festgehalten, die bei der Ausschreibung dieser Prüfungen zu beachten sind. Bisher wurden bei der Ausschreibungsgenehmigung bereits ähnliche Kriterien angewendet, um der sportfachlichen Sinnhaftigkeit von LP’s Rechnung zu tragen. Um Veranstaltern eine Orientierung zu geben wurde nun folgende Formulierung in die Bestimmungen aufgenommen:

Bei Vorgabe einer Maximalzahl der Nennungen gilt: LP mit einer Maximalzahl der zulässigen Nennungen sind mit einem räumlichen (z.B. Regionalverband, Bezirksverband, etc.; nicht bundesweit) sowie mit einem weiteren Handicap (z.B. Leistungsklassen, Alter, Vorerfolge, etc.) auszuschreiben. Es sind grundsätzlich folgende Kriterien einzuhalten:

Dressur-/Dressurpferde-LP:
mind. 30 Startplätze, in Dressur-LP bei bis zu 35 Startplätzen 1 Pferd/Reiter

Spring-/Springpferde-LP:
mind. 45 Startplätze, bei bis zu 50 Startplätzen max. 2 Pferde/Reiter

PSV RP

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