Gebührenbescheide Transparenzregister – Informationen für Vereine

In den vergangenen Tagen wurden vom Bundesanzeiger-Verlag an alle Vereine Gebührenbescheide für die Führung des Transparenzregisters versendet. Der Bundesanzeiger-Verlag zieht im öffentlichen Auftrag diese Gebühren ein.

Gemeinnützige Sportvereine können jedoch von der Beitragspflicht befreit werden. Daher empfiehlt der Sportbund Rheinland formlos Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und zunächst die Gebühr nicht zu entrichten.

Alle Informationen gibt es unter www.sportbund-rheinland.de

PSV RP

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